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Fiskalerbschaften

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Das Zentrale Flächenmanagement (ZFM) hat die zentrale Zuständigkeit für alle dem Freistaat Sachsen zufallenden Erbschaften.

Zu diesen Fiskalerbschaften gehören alle Erbfälle von Verstorbenen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zuletzt ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen innehatten, sofern keine Erben vorhanden sind bzw. die Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben.

In diesen Fällen wird der Freistaat Sachsen mit Beschluss des Nachlassgerichtes als Erbe bestimmt. Der Freistaat Sachsen tritt als Rechtsnachfolger des Erblassers (Verstorbenen) und Eigentümer des gesamten Vermögens auch in alle Forderungen gegenüber dem Erblasser ein.

Zum Nachlassvermögen gehören vielfach auch Immobilien, die im Fachbereich Verkauf des ZFM veräußert werden.

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zu einer Fiskalimmobilie ist die jeweilige Außenstelle, in deren Zuständigkeitsgebiet sich die Liegenschaft befindet. 

Eine Auswahl von aktuell verfügbaren Immobilienangeboten des ZFM finden Sie hier:  www.immobilien.sachsen.de

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